AGB`s

1. Allgemeines

 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Güntert Gabelstapler GmbH mit Vertragspartnern (Kunde), die Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Als Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnisnahme nicht Vertragsbestandteil.

2. Angebot

Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich befristet sind. Zwischenverkauf der angebotenen Ware behält sich die Güntert Gabelstapler GmbH vor.

3. Preise und Zahlungsabwicklung

Alle Preise verstehen sich ab Lager (entsprechend INCOTERMS 2000 exw/ab Werk) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung. Dienstleistungen und gelieferte Waren sind unverzüglich nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Nach Ablauf von 14 Tagen tritt Zahlungsverzug ein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang bei Güntert Gabelstapler GmbH.

4.Eigentumsvorbehalt

Güntert Gabelstapler GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, werden diese durch den Kunden regelmäßig und auf dessen Kosten durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet, der Güntert Gabelstapler GmbH einen Zugriff Dritter auf den Kaufgegenstand (Pfändung, Beschlagnahme o.ä.) unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Dritten auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen. Der Besitzwechsel, die Beschädigung oder der Untergang des Kaufgegenstandes sowie der Wohnsitzwechsel des Kunden sind der Güntert Gabelstapler GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5. Lieferungen

Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, unabhängig vom Ort der Versendung. Wird vom Kunden eine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben, gehen auch diese Mehrkosten zu dessen Lasten. Für alle Lieferzeitangaben behält sich Güntert Gabelstapler GmbH die Selbstbelieferung vor ! Soweit nicht ausdrücklich Verbindlichkeit vereinbart ist, sind die Lieferzeitangaben unverbindlich. Bei Kleinaufträgen behält sich Güntert Gabelstapler GmbH die Berechnung einer Mindestmenge bzw. Mindestkostenpauschale vor. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die Güntert Gabelstapler GmbH nicht zu vertreten hat und die eine termingerechte Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen Güntert Gabelstapler, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

6. Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware oder Dienstleistung unter genauer Beschreibung geltend zu machen. Für Mängel leistet die Güntert Gabelstapler GmbH zunächst nach deren Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach dessen Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt der Kaufgegenstand beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache .

7. Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Güntert Gabelstapler GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Güntert Gabelstapler GmbH. Für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Güntert Gabelstapler GmbH nicht. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung / Leistung. Die Haftungsbeschränkungen nach vorstehenden Absätzen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten diese nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschädenn oder bei Verlust des Lebens.

8. Mietgeschäfte

a) Mietgegenstände werden in einwandfreiem betriebstüchtigem Zustand zur Verfügung gestellt. Etwaige Mängel sind sofort zu rügen.

b) Güntert Gabelstapler GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch des Gerätes sowie durch Personal des Mieters entstehen.

c) Die Mietzahlungen sind sofort nach Lieferung / Rechnungserhalt fällig. Die Mieten verstehen sich ohne Kosten für Ver- und Entladen sowie Transport der Mietgegenstände, ohne Gestellung von Betriebsstoffen und Personal, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

d) Der Kunde ist verpflichtet das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, für sach- und fachgerechte Betreibung, Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen. Notwendige Instandsetzungsarbeiten – auch wenn sie durch höhere Gewalt verursacht wurden – sind vom Kunden auf seine Kosten vornehmen zu lassen. Die hierzu erforderlichenn Dienstleistungen und Ersatzteile sind ausschließlich von Güntert Gabelstapler GmbH zu beziehen. Der Kunde hat das Gerät in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand nach Ablauf des Mietvertrages zurück zu liefern.

e) Der Mietvertrag ist für beide Parteien grundsätzlich schriftlich kündbar, unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen. Güntert Gabelstapler GmbH ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die vereinbarten Vertragsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten werden, insbesondere Zahlungsverzug eintritt oder Unterhaltspflichten durch den Kunden verletzt werden. Sollte es dem Kunden nicht möglich sein, auch wenn er die Gründe nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt, die Verpflichtung zur Rückgabe einzuhalten, so ist er verpflichtet gleichwertigen Ersatz in Natura zu leisten.

9. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Güntert Gabelstapler GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschlandd hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen zwischen Güntert Gabelstapler GmbH und Kunde regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht. Dies gilt sowohl für den Abschluss als auch für die Ausführung eines Vertrages. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

11. Abweichende Vereinbarungen

Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausschließlich der Schriftform. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben in diesem Fall wirksam.

12. Salvatoresche Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen/Klauseln unwirksam sein oder werden, so bleiben alle anderen Bedingungen/Klauseln wirksam. An Stelle der unwirksamen Bedingungen/Klauseln tritt die gesetzliche Regelung. GÜNTERT GABELSTAPLER GMBH Bahnhofstr. 20 78176 Blumberg